Brandschutz beschreibt alle Maßnahmen, Gesetze, Richtlinien und Normen zur Verhütung und Löschung von Bränden. In vielen Ländern gibt es strenge Richtlinien und Gesetze, die den Brandschutz regeln. Dies ist auch absolut notwendig, denn Feuer kann sehr gefährlich sein und große Schäden anrichten. In Deutschland gibt es beispielsweise das sogenannte Brandstiftungsgesetz, welches den Umgang mit Feuer regelt. Der Brandschutz wird allgemein in vorbeugenden (ein Teilgebiet der Bauphysik) und abwehrenden Brandschutz (Feuerwehr) unterteilt. Die Einhaltung dieser Richtlinien ist sehr wichtig, denn nur so kann ein effektiver Brandschutz gewährleistet werden. Bei Nichteinhaltung der Regeln können schwere Strafen verhängt werden.
Vorbeugender Brandschutz umfasst alle baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, die dazu dienen, die Entstehung und Ausbreitung von Bränden und deren Auswirkungen zu verhindern oder zumindest zu begrenzen:
Technischer Brandschutz umfasst alle Maßnahmen, die dazu dienen, einen Brand zu verhindern oder ihn zumindest so weit einzudämmen, dass er keine Gefahr mehr darstellt. Dazu gehören beispielsweise Feuerlöscher, Sprinkleranlagen und Rauchmelder. Zu den präventiven Maßnahmen gehören unter anderem die Regeln für den Umgang mit brennbaren Stoffen und die Installation von Feuerlöschsystemen. Aber auch die richtige Gestaltung von Räumen und die Wahl der richtigen Baumaterialien können dazu beitragen, einen Brand möglichst zu verhindern oder seine Ausbreitung zu verlangsamen.
Der abwehrende Brandschutz umfasst alle Maßnahmen, die darauf abzielen, einen Brand zu bekämpfen. Der Abwehrfeuerschutz greift erst, wenn bereits ein Brand aufgetreten ist. Im Vergleich zum vorbeugenden Brandschutz obliegt dies der Feuerwehr. Die Maßnahmen, die bei Versagen des vorbeugenden Brandschutzes getroffen werden, werden als Abwehrfeuerschutz bezeichnet. Dazu gehört nicht nur die eigentliche Brandbekämpfung, sondern auch die Vermeidung von Folgeschäden. Zum Beispiel Schäden durch Rauch, Löschwasser oder Ausfällen. Dieser Brandschutz und die Aufgaben der Feuerwehr betreffen nicht das Baurecht und sind in den Feuerwehrgesetzen der Länder geregelt.
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